Spielzeit und Einteilung

Einteilung

Der CONTE HOCKEY CUP (CHC) wird in zwei Gruppen in einer Vor- und Rückrunde ausgetragen. Nach der Saison steigt der Gruppenerste B in die Gruppe A auf, bzw. der Letzte der Gruppe A in die Gruppe B ab.
Bei Punktegleichheit zählt zuerst die Tordifferenz und dann die Direktbegegnung.
Es darf weder auf Ab- noch Aufstieg verzichtet werden.

Spielzeit

Die Spielzeit beträgt 2 x 20 min. Bei schlechtem Wetter kann in Absprache mit den Schiedsrichtern, Zeitnehmern sowie der jeweiligen Mannschaftsführer, die Zeit auf 2 x 15 min. verkürzt werden. Diese Zeit gilt für alle vier Spiele, die am betreffenden Abend ausgetragen werden oder müssen mind. für jeweils zwei Spiele gleich sein (z.B. 2 x 20 min. und die folgenden 2 wegen Wetterkapriolen 2 x 15 min.)
Für das erste Spiel am jeweiligen Tag, haben die ersten Mannschaften auch bei schlechtem Wetter anwesend zu sein. Eine Absage liegt im Ermessen der Eismeister und kann nur kurzfristig erfolgen.
Neu 2023/2024: Die Spielfeldhälften werden von den Teams so bespielt, dass in der ersten Spielhälfte von der Bank der längere Weg ins eigene Drittel zu gehen ist (längerer Wechsel) und in der zweiten Hälfte der kürzere Wechsel stattfinden kann. Die Spielerbankseite muss also entsprechend besetzt werden.

Lizenzierung /­ Spielberechtigung /­ Regeln

Lizenzierung

Die Teams haben sich mit Kaderliste vollständig ohne Aufforderung gemäss gesetztem Datum 1. September anzumelden. Neue Spieler müssen immer mit Übermittlung einer Ausweiskopie angemeldet werden.
Pro Mannschaft können 17 Spieler angemeldet werden. Jeder weitere Spieler kostet CHF 10.00. (Nachlizenzierungen während der Saison werden auf die kommende Saison mit dem neuen Beitrag nachverrechnet.)
Kosten: CHF 1'600.00 pro Mannschaft und CHF 530.00 für Schiedsrichter.
Der Betrag muss bis spätestens 31. Oktober überwiesen sein.
Sollte der Betrag bis zum gesetzten Datum nicht überwiesen sein, ist der betroffene Verein erst nach Eintreffen des Betrages punkteberechtigt.
Nachlizenzierungen sind nur vor den Spielen möglich.

Spielberechtigung

A: Spieler, die während der letzten 4 Jahre an keiner SIHF-Meisterschaft teilgenommen haben (inkl. Nachwuchs in der Aktivliga). Die Karenzfrist läuft ab dem letzten Spiel, in welchem der jeweilige Spieler gemeldet gewesen ist.
B: Spieler, die während der letzten 2 Jahre an keiner SIHF-Meisterschaft teilgenommen haben und mindestens 35 Jahre alt sind. Die Karenzfrist läuft ab dem letzten Spiel, in welchem der jeweilige Spieler gemeldet gewesen ist.
C: Das Mindestalter beträgt 16 Jahre und darf nicht unterschritten werden. Entscheidend ist der Geburtstag.
D: In Abänderung zu lit. A und B sind Spieler ab Alter 50 Jahre immer spielberechtigt (es gilt der Jahrgang).
E: In Abänderung zu lit. A und B sind Spieler der Ligen Senioren C und D, Veteranen B und Spielerinnen der SWHL-C und D immer spielberechtigt.
F: Jeder Spieler darf nur in einer Mannschaft mitspielen, ausgenommen Goalies (im Notfall).
G: In Abweichung zu lit. F dürfen Goalies eines CHC Teams im Notfall in einem anderen CHC Team aushelfen. Die Liga des Aushilfsspielers muss nicht jener des auszuhelfenden Teams entsprechen. Dies ist vor dem Spiel dem Lizenzbeauftragten und/oder dem Zeitnehmer zu melden, damit eine entsprechende Kontrolle vorgenommen und Bewilligung erteilt werden kann.
H: In Abweichung zu lit. F darf jedes CHC Team an maximal 3 Spielabenden und somit maximal 6 Spielen sich mit maximal 3 Spielern von anderen CHC Teams auf insgesamt maximal 10 Feldspieler verstärken. Die Liga der Aushilfsspieler muss nicht jener des auszuhelfenden Teams entsprechen. Die Verstärkung ist bis spätestens einen Tag vor dem Spiel um 20:00 Uhr dem Lizenzbeauftragten zu melden. Dieser nimmt eine entsprechende Kontrolle vor und kommuniziert über die Spielberechtigung bis spätestens zwei Stunden vor Spielbeginn.
I: Für Spieler ausländischer Ligen gelten die Spielberechtigungen sinngemäss.
J: Spieler, welche bei der SIHF als Plauschspieler registriert sind, sind spielberechtigt.

Spielregeln

Der CHC wird anhand der SIHF-Seniorenregeln, ohne Körperkontakt, ausgetragen. Ausnahme: der Slapshot ist erlaubt.
Notabene: es gibt kein Time-Out im CHC. Bei Icing dürfen die Teams einen Spielerwechsel vollziehen. Puck aus dem Spielfeld schiessen gibt keine Strafe. Hybrid-Icing wird angewandt. Die Regel der Spielverzögerung mit Strafe gegen die Torhüter wird nicht angwandt (inkl. Trapez Regelung).
Der Vorstand CHC hat entschieden, keine der neuen IIHF/SIHF Regeln der Saison 23/24 zu übernehmen.

Ausrüstung / Spielbetrieb / Strafen / SR

Ausrüstung

Jeder Spieler hat mit einer kompletten Ausrüstung zu erscheinen.
Das heisst: Schienbeinschoner, Hockeyhose, Ellbogenschoner, Hockeyhandschuhe, Schulterschutz, Helm und Mannschaftsleibchen mit Rückennummer. Die Schiedsrichter sind angehalten, im Zweifelsfall eine Kontrolle durchzuführen. Entspricht die Ausrüstung nicht dem Reglement, ist der betroffene Spieler nicht spielberechtigt bis seine Ausrüstung in Ordnung gebracht wurde. Im Wiederholungsfall wird der Spieler für den ganzen Spielabend ausgeschlossen.

Trikotwechsel

Bei gleichfarbigen Trikots haben die Zweitgenannten auf dem Spielplan das Tenue zu wechseln.

Spielbetrieb

Der Spielbetrieb wird durch den Zeitnehmer des OK CHC gestellt. Er führt die Statistiken und gibt die Resultate dem Verantwortlichen weiter.
Ebenfalls wird die Strafliste durch den Zeitnehmer geführt.
Es werden keine Spiele frühzeitig verschoben (ausser die Eismeister verordnen es). Die ersten Mannschaften pro Abend haben immer anzutreten.

Verhalten im Sportzentrum Frauenfeld

Pro Mannschaft steht nur eine Kabine zur Verfügung. Die Kabinen sind sauber zu verlassen. In den Garderoben ist absolutes Rauchverbot und es darf kein Alkohol konsumiert werden.

Strafen

Es wird eine Strafliste pro Gruppe durch den Zeitnehmer gerührt. Am Ende der Saison gibt es einen Fairplay Wanderpokal für das fairste Team pro Gruppe. Der Pokal ist vor dem letzten Saisonspiel dem Platzchef zu retournieren.
Es werden kleine Strafen (2'), Spieldauer-Disziplinarstrafen und Match-Strafen gemäss Regeln der SHIF ausgesprochen. Bei Spieldauer-Disziplinarstrafen wird der betroffene Spieler für das laufende Spiel ausgeschlossen. Bei Match-Strafen wird der betroffenen Spieler für das laufende und die am gleichen Abend noch folgenden Spiele ausgeschlossen. Bei diesen „grossen“ Strafen werden nur 5 Minuten in der Fairplay-Liste eingetragen (nicht 10, 20 oder 25). Für eine Spieldauer-Disziplinarstrafe wird zudem eine Mannschafts-Busse von CHF 50.00 und für Match-Strafen eine Mannschafts-Busse von CHF 100.00 ausgesprochen. Diese werden auf die kommende Saison mit dem neuen Beitrag und den Zusatzlizenzen verrechnet.
Es liegt im Ermessen des OK CHC für ein grobes Vergehen (z.B. mit Verletzung) nach dem Spielausschluss auch noch weitere Spielsperren zu verhängen. Spielsperren bedeuten jedoch keine weiteren Strafminuten in der Statistik.

Schiedsrichter

Die Schiedsrichter werden vom OK CHC gestellt und entschädigt. Der Schiedsrichter Obmann ist verantwortlich, dass bei jedem Spiel pünktlich zwei Schiedsrichter anwesend sind. Die Kosten für die Schiedsrichter werden mit dem Saisonbetrag den Teams in Rechnung gestellt und damit abgegolten. Schiedsrichterspesen werden direkt vom Schiri Obmann bezahlt (in Absprache mit den Schiris in bar oder via TWINT). Die CHC-Teams sind von der Pflicht, eigene Schiedsrichter zu stellen, entbunden.
Für Notfälle (vergessenes Schiri-Material, ausser Schlittschuhe) stellt der CHC Ersatz zur Verfügung. Diesem Material muss Sorge getragen werden. Für CHC Schiris gelten dieselben Ausrüstungsvorschriften wie in der SIHF.

Strafverfügung

Sollte sich ein Spieler mit einer Tätlichkeit gegenüber dem Schiedsrichter oder einem Offiziellen schuldig machen, hat das OK CHC die Möglichkeit, den Spieler mit einer angemessenen Busse zu bestrafen oder vom CHC auszuschliessen.

Lizenzkontrolle und Proteste

Lizenzkontrolle Vorstand / Schiedsrichter

Die angemeldeten Spieler, insbesondere Neumeldungen, werden im Vorfeld anhand von Spielerdatenbanken des SIHF und sonstigen öffentlichen Daten auf deren Spielberechtigung überprüft.
Bei Unklarheiten am Spieltag muss sich ein Spieler mit einem amtlichen Ausweis beim Schiedsrichter oder Platzchef ausweisen können. Kontrollen können durch den Vorstand oder die Schiedsrichter durchgeführt werden.
Stellt der Vorstand oder ein Schiedsrichter ein Verstoss gegen die Regelung zur Spielberechtigung fest, teilt er dies dem Mannschaftsführer der betroffenen Mannschaft mit. Ab Mitteilung ist ein nichtberechtigter Spieler für die folgenden Spiele nicht mehr zugelassen. Die Spielergebnisse bis zum Zeitpunkt der Meldung bleiben unverändert gültig.
Verstösst eine Mannschaft wiederholt gegen die Regelungen der Spielberechtigung, wird sie mit einer Busse von CHF 100.00 und einem Straf-Abzug von 6 Punkten belangt.

Proteste Mannschaften

Falls eine Mannschaft das Gefühl hat, der Gegner habe einen nicht für den CHC lizenzierten, bzw. nicht spielberechtigten Spieler auf dem Eis, kann sie beim Platzchef Protest einlegen. Der betroffene Spieler muss sich ausweisen, bzw. seine persönlichen Daten wahrheitsgetreu dem Platzchef mitteilen. Aufgrund der Daten und Mannschaftslisten, überprüft der Platzchef vor Ort die Spielberechtigung. Ist der Spieler spielberechtigt, gilt das Resultat aus dem Spiel. Ist die Spielberechtigung nachweislich nicht gegeben, wird das Spiel als Forfait mit 5:0 gegen die Mannschaft mit dem betroffenen Spieler gewertet. Zudem wird die betroffene Mannschaft mit einer Busse von CHF 50.00 belangt. Der Entscheid wird vom Platzchef zu Handen des Vorstandes dokumentiert.
Kann die Spielberechtigung vor Ort nicht abschliessend beurteilt werden, muss ein Protestformular ausgefüllt werden. Der Vorstand klärt im Nachgang die Spielberechtigung ab und teilt den Entscheid den Mannschaftsführern der betroffenen Mannschaften mit. Dabei kommt die Regelung im oberen Abschnitt zur Anwendung, d.h. der Entscheid tritt für das betroffene Spiel und den nachfolgenden in Kraft.
Verstösst eine Mannschaft wiederholt gegen die Regelungen der Spielberechtigung, wird sie mit einer Busse von CHF 100.00 und einem Straf-Abzug von 6 Punkten belangt.
Um die Proteste in Grenzen zu halten, wird ein Unkostenbeitrag von CHF 50.00 eingezogen. Wird der Protest gutgeheissen, erhält die Mannschaft den Beitrag wieder zurück. Der Entscheid des OK ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
Vorstandsmitglieder haben im aktiven Spiel nur Rechte und Pflichten als Spieler und nehmen keine Funktion als Vorstandsmitglieder ein.

SIHF Plauschliga

Der CHC gehört der SIHF Plauschliga an.

(Gültig ab 2023/2024)

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